FMA-Mitteilungen 2015/4 und 2013/7 abgeändert

Die Mitteilung 2015/4 über die Anwendung der von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) herausgegebenen Leitlinien und Empfehlungen, für welche die FMA eine „Comply“-Meldung abgegeben hat und die anwendbar sind, wurde aufgrund der EBA/GL/2017/12 durch die abgeänderte FMA-Mitteilung 2013/07 ergänzt.

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