FMA-Mitteilung 2012/2 aktualisiert

Die FMA hat die Mitteilung 2012/2 aktualisiert. Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA hat Produktinterventionsmassnahmen hinsichtlich binärer Optionen und Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFDs) beschlossen. Vermarktung, Vertrieb und Verkauf binärer Optionen an Privatkunden werden verboten. In Bezug auf CFDs gelten künftig Hebelbeschränkungen, automatische Verlustbegrenzungen, ein Nachschusspflichtverbot, Vermarktungsbeschränkungen und eine verpflichtende Risikowarnung.

Zur Sicherstellung der uneingeschränkten grenzüberschreitenden Tätigkeit der liechtensteinischen Finanzdienstleister im Europäischen Wirtschaftsraum wendet die FMA die genannten Beschlüsse gemäss Art. 5 Abs. 5 FMAG an.

Details können der aktualisierten FMA-Mitteilung 2012/2 entnommen werden.

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