FMA-Wegleitung 2018/8

Mit dieser Wegleitung erläutert die FMA ausgewählte Bestimmungen zu den Spezifika der Qualifizierung als Systematischer Internalisierer im Rahmen der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über Märkte für Finanzinstrumente sowie zur Änderung der Richtlinien 2002/92/EG und 2011/61/EU (MiFID II/MiFIR).

Insbesondere enthält die Wegleitung Ausführungen zu den Rechten und Pflichten der Systematischen Internalisierer, den Melde- und Veröffentlichungspflichten (Art. 27 MiFIR) sowie der Befreiung von einzelnen Pflichten als Systematischer Internalisierer. Zusätzlich zur Wegleitung finden sich zwei spezifische Formulare (Aufnahme/Aufgabe der Tätigkeit als Systematischer Internalisierer und Befreiung Systematischer Internalisierer von der Quotierungspflicht) für Banken und Wertpapierfirmen.

FMA-Wegleitung 2018/8

Formular zur Aufnahme/ Aufgabe der Tätigkeit als Systematischer Internalisierer

Formular zur Befreiung Systematischer Internalisierer von der Quotierungspflicht bei illiquiden Finanzinstrumenten

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