FMA-Richtlinie 2018/1 publiziert

Die FMA-Richtlinie 2018/1 wurde publiziert. Die Richtlinie legt im Sinne von Art. 121 ff Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG) iVm Art. 6 Sanierungs- und Abwicklungsverordnung (SAV) die Grundsätze für die Bewirtschaftung der finanziellen Vermögenswerte der Anstalt für finanzmarktstabilisierende Massnahmen fest.

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