Bekanntmachung: Erlöschen einer Bewilligung

Die Bewilligung der Timber Hill (Liechtenstein) AG wurde per 16. August 2018 im Handelsregister des Fürstentums Liechtenstein infolge schriftlichen Verzichts gelöscht.

Aufgrund der Änderung der Firma und des Zwecks im Handelsregister ist die Bewilligung als Wertpapierfirma nach Art. 27 Abs. 1 Bst. e BankG per 16. August 2018 erloschen.

Damit ist Timber Hill (Liechtenstein) AG nicht mehr berechtigt, Dienstleistungen nach Art. 3 BankG zu erbringen.

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