FMA-Richtlinie 2018/1 abgeändert

Die FMA-Richtlinie 2018/1 betreffend Anlage und Verwaltung von Beiträgen durch die Anstalt zur Finanzierung finanzmarktstabilisierender Massnahmen wurde abgeändert. Die Abänderungen beziehen sich insbesondere auf die Vorgaben für die zulässigen Sicherheiten zur Absicherung von unwiderruflichen Zahlungsverpflichtungen. Zudem erfuhren auch die Richtlinien für die Anlage der verfügbaren Vermögenswerte durch die Anstalt für finanzmarkstabilisierende Massnahmen geringfügige Anpassungen.

FMA-Richtlinie 2018/1

 

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