FMA-Wegleitung 2018/18 aktualisiert

Die FMA hat die Wegleitung zur Bewilligung eines E-Geld-Instituts gemäss E-Geldgesetz vom 17. März 2011 und E-Geldverordnung vom 12. April 2011 aktualisiert. Insbesondere wurden die Anforderungen der EBA-Leitlinien zu den Informationen, die für die Zulassung von Zahlungsinstituten und E-Geld-Instituten sowie für die Eintragung von Kontoinformationsdienstleistern gemäss Artikel 5 Absatz 5 der Richtlinie (EU) 2015/2366 zu übermitteln sind (EBA/GL/2017/09), miteinbezogen und um eine Checkliste für die Bewilligungsunterlagen ergänzt.

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