Zahlreiche Neuerungen für den Versicherungsvertrieb
Das neue Versicherungsvertriebsgesetz (VersVertG), welches seit 1. Oktober 2018 in Liechtenstein in Kraft ist, bringt zahlreiche Neuerungen für den Versicherungsvertrieb. Die FMA hat diesbezüglich mehrere Wegleitung sowie eine Mitteilung erlassen, um zu diversen Themen Hilfestellung zu geben.
Konkret handelt es sich um nachfolgende Wegleitungen und Mitteilungen:
- FMA-Wegleitung 2018/9 – Erteilung einer Bewilligung nach dem Versicherungsvertriebsgesetz (VersVertG)
Enthält einen Überblick über das Verfahren zur Erteilung einer Bewilligung als Versicherungsvermittler.
- FMA-Wegleitung 2018/21 – Änderung der Bewilligungsanforderungen (Bewilligungsänderung) nach dem Versicherungsvertriebsgesetz
Massgeblich für sämtliche Vermittler, welche die Bewilligung abändern wollen. Darunter fallen sowohl genehmigungspflichtige als auch meldepflichtige Tatbestände.
- FMA-Wegleitung 2018/15 – Informationspflichten und Wohlverhaltensregeln gemäss Versicherungsvertriebsgesetz (VersVertG)
Gibt einen Überblick über die einzuhaltenden Rechtsvorschriften für Versicherungsvertreiber. Zudem enthält die Wegleitung einige Mustertexte, welche einen praktischen Hinweis zur Umsetzung geben.
- FMA-Wegleitung 2018/17 – Grenzüberschreitende Tätigkeit im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit oder Niederlassungsfreiheit
Zeigt das Vorgehen des Notifikationsprozesses auf.
- FMA-Mitteilung 2018/2 – Anforderungen an die berufliche Qualifikation gemäss Versicherungsvertriebsgesetz (VersVertG)
Konkretisiert die Anforderungen an die Aus- und Weiterbildung der Versicherungsvertreiber und beinhaltet einen diesbezüglichen Kriterienkatalog sowie eine Auflistung der seitens der FMA anerkannten Ausbildungen.
Sämtliche Wegleitungen und die Mitteilung sind auf der FMA-Website abrufbar.