FMA-Mitteilung 2015/2 überarbeitet

Die FMA-Mitteilung 2015/2 wurde überarbeitet. Dabei wurde unter den rechtlichen Grundlagen die JC/GL/2018/35 ergänzt. Des Weiteren hat die ESMA das Erhebungsformular der Daten über die Beschwerdeabwicklung der zu beaufsichtigten Finanzmarktteilnehmern angepasst. Dementsprechend wurde unter Ziff. 7 „Meldepflicht gegenüber der FMA“ der FMA-Mitteilung 2015/2 die zu erhebenden Informationen basierend auf dem aktuellsten Erhebungsformular der ESMA, aktualisiert. Die periodische Meldepflicht erfolgt neu elektronisch über das e-Service Portal, weshalb der Anhang der FMA-Mitteilung 2015/2, welcher aus dem Erhebungsformular der periodischen Meldepflicht bestand, neu wegfällt. 

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