Ergebnis der Sorgfaltspflichtkontrollen 2018

Die FMA führt regelmässig ordentliche Kontrollen betreffend die Einhaltung der Bestimmungen des Gesetzes über berufliche Sorgfaltspflichten zur Bekämpfung von Geldwäscherei, organisierter Kriminalität und Terrorismusfinanzierung (Sorgfaltspflichtgesetz; SPG) durch oder lässt diese unter ihrer Leitung von Wirtschaftsprüfern bzw. Revisionsgesellschaften durchführen. Die Kontrollen umfassen sowohl die formelle Kontrolle über die Einhaltung der Dokumentationspflicht als auch die materielle Kontrolle betreffend die Plausibilität der getroffenen Sorgfaltspflichtmassnahmen.

Jeder dem Bereich Andere Finanzintermediäre unterstellte Sorgfaltspflichtige – dazu gehören insbesondere Treuhänder und Personen nach 180a-Gesetz – wird in der Regel im Drei-Jahres-Rhythmus auf die Einhaltung der Sorgfaltspflichten kontrolliert. Im Jahr 2018 prüften die Wirtschaftsprüfer und Revisionsgesellschaften insgesamt 178 Finanzintermediäre respektive 686 Geschäftsbeziehungen. In der Prüfrunde 2018 gab es gesamthaft 154 Beanstandungen. Der Grossteil der Beanstandungen war hinsichtlich der Geschäftsprofile zu verzeichnen, aber auch Mängel bei der Feststellung und Überprüfung der Identität des Vertragspartners und der wirtschaftlich berechtigten Person, der Risikobewertung sowie Mängel hinsichtlich politisch exponierten Personen sowie den internen Weisungen wurden festgestellt.

Ergebnis der ordentlichen Sorgfaltspflichtrunde 2018 im Bereich Andere Finanzintermediäre

zurück zur Übersicht