Bekanntmachung: Erlöschen einer Bewilligung

Die Topam AG, Schaan, hat per 31. Januar 2019 schriftlich auf die am 11. März 2008 durch die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein erteilte Bewilligung als Vermögensverwaltungsgesellschaft verzichtet.

Aufgrund des schriftlichen Verzichts ist die Bewilligung als Vermögensverwaltungsgesellschaft nach Art. 30 Abs. 1 Bst. b VVG per 31. Januar 2019 erloschen.

Die Topam AG, Schaan, ist damit nicht mehr berechtigt, Dienstleistungen nach Art. 3 VVG zu erbringen oder zu vermitteln.

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