FMA-Wegleitung 2017/10 überarbeitet
Die FMA hat die Wegleitung 2017/10 zu den Pflichten in Bezug auf die Eigenmittel und Eigenmittelanforderungen für Banken und Wertpapierfirmen überarbeitet.
Insbesondere wurden folgenden Abschnitte überarbeitet oder ergänzt:
- 2.4.4 Verringerung der Eigenmittel
- 2.4.7 Indirekte Finanzierung
- 3.1 Anfangskapital (Mindestkapital)
- 3.2 Mindesthöhe der Eigenmittel und Kapitalquoten
- 3.6.1 Berechnung der Eigenmittelanforderungen nach dem Standardansatz
- Neuer Abschnitt: 4. Grosskredite
- FMA-Wegleitung 2017/10: Pflichten in Bezug auf die Eigenmittel und Eigenmittelanforderungen gemäss CRR / BankG / BankV