FMA-Wegleitung 2018/14 angepasst

Die FMA hat die Wegleitung 2018/14 zur Verwendung des Formulars für die halbjährliche Berichterstattung für Vermögensverwaltungsgesellschaften abgeändert. Die halbjährliche Berichterstattung für Vermögensverwaltungsgesellschaften gemäss Art. 14 Abs. 1 VVO wurde den aufsichtsrechtlichen Bestimmungen angepasst.

Insbesondere werden im Rahmen der Abänderung ausführliche Angaben in Bezug auf die Vermögensverwaltungsgesellschaft (Anteilseigner, Beteiligungen, Mutter- und Tochtergesellschaften, Staaten in denen Dienstleistungen angeboten werden, Delegationen, Depotbanken) sowie der Kundenbestand (Domizil) einverlangt.

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