Medienmitteilung: Neue Organisation der Geldwäschereiprävention

Die FMA organisiert ihre Geldwäschereiaufsicht neu. Das bisher den vier Aufsichtsbereichen angegliederte Dispositiv zur Bekämpfung der Geldwäscherei wird neu im Bereich Geldwäschereiprävention und Andere Finanzintermediäre (GWP/AFI) konzentriert. Der Bereich wird personell verstärkt und nimmt die Geldwäschereiaufsicht in allen Finanzsektoren wahr. Die Neuorganisation tritt per 1. April 2019 in Kraft

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