Bekanntmachung: Erlöschen einer Bewilligung

Die AAA Investment Partners AG, Schaanwald, hat per 31. Juli 2019 schriftlich auf die am 10. Februar 2014 durch die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein erteilte Bewilligung als Vermögensverwaltungsgesellschaft verzichtet.

Aufgrund des schriftlichen Verzichts ist die Bewilligung als Vermögensverwaltungsgesellschaft nach Art. 30 Abs. 1 Bst. b VVG per 31. Juli 2019 erloschen.

Die AAA Investment Partners AG, Schaanwald, ist damit nicht mehr berechtigt, Dienstleistungen nach Art. 3 VVG zu erbringen oder zu vermitteln.

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