Erweiterung der Mitwirkungspflichten von Wirtschaftsprüfern und Revisionsgesellschaften gemäss Section 106 Sarbanes-Oxley Act: Beschränkungen nach liechtensteinischem Recht

Mit der Inkraftsetzung des U.S.-Dodd-Frank Wall Street Reform und Consumer Protection Act am 21. Juli 2010 wurde auch der Sarbanes-Oxley Act (SOX) von 2002 teilrevidiert. Die neu gefasste Bestimmung von Sec. 106 SOX sieht insbesondere erweiterte Mitwirkungspflichten des Berufsstands im Zusammenhang mit der Aufsichtstätigkeit der US-Behörden Public Company Accounting Oversight Board (PCAOB) und Securities Exchange Commission (SEC) vor. Betroffen sind in Liechtenstein zugelassene in- und ausländische Wirtschaftsprüfer und Revisionsgesellschaften, sofern das geprüfte in Liechtenstein ansässige Unternehmen (Prüfungsmandat) dem Konsolidierungskreis eines Unternehmens angehört, deren Wertpapiere an einer US-Börse gehandelt werden. Die Wahrnehmung dieser Mitwirkungspflichten ist mit rechtlichen Risiken in Liechtenstein verbunden und bedarf einer vorhergehenden rechtlichen Beurteilung.

Die FMA informiert über die Hintergründe und ersucht Betroffene, von einer Mitteilung nach Sec. 106 SOX abzusehen und die FMA von allfälligen diesbezüglichen Anfragen in Kenntnis zu setzen.

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