FMA-Richtlinie 2013/1: Länderliste A aktualisiert

Im Rahmen der Wahrnehmung ihrer Sorgfaltspflichten haben die Sorgfaltspflichtigen auch geografische Faktoren, die aus Sicht der Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung ein potenziell höheres Risiko indizieren, zu berücksichtigen. Diese geografischen Faktoren sind in Anhang 2 Abschnitt A Bst. c des Sorgfaltspflichtgesetzes (SPG) angeführt. Zu deren Ermittlung verweist die FMA in der FMA-Richtlinie 2013/1 insbesondere auf die folgenden Publikationen:

  • Transparency International Corruption Perceptions Index
  • Liste der Staaten, die von UN- oder EU-Sanktionen betroffen sind
  • Staaten mit strategischen Mängeln gemäss Anhang 4 zur Sorgfaltspflichtverordnung (SPV)
  • Terrorist safe havens – US Department of State

Die FMA stellt den Sorgfaltspflichtigen seit November 2017 die sog. Länderliste A zur Verfügung, welche die genannten Publikationen konsolidiert. Die Länderliste A wurde aufgrund der unlängst erfolgten Anpassung des Anhang 4 zur SPV (Staaten mit strategischen Mängeln) aktualisiert.

Weitere Ausführungen zu den geografischen Faktoren finden sich in Abschnitt 4.4.1 der FMA-Richtlinie 2013/1. Dort findet sich auch die jeweils aktuelle Fassung der Länderliste A:

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