FMA-Richtlinie 2019/1 und Merkblatt 2019/2

Nach Art. 5 EMIR-DG müssen nichtfinanzielle Gegenparteien, die im abgelaufenen Geschäftsjahr entweder OTC-Derivate mit einem Bruttonennwert von mehr als 100 Millionen Franken oder mehr als 100 OTC-Derivate eingegangen sind, durch eine Revisionsgesellschaft prüfen lassen, ob sie über geeignete Systeme zur Einhaltung von EMIR verfügen. Diese Unternehmen werden als prüfpflichtige nichtfinanzielle Gegenparteien (pNFC) bezeichnet. Die Prüfung ist gemäss Art. 5 Abs. 1 EMIR-DG durch eine nach dem Gesetz über die Wirtschaftsprüfer und Revisionsgesellschaften (WPRG) zugelassene Revisionsgesellschaft durchführen zu lassen.

Die FMA hat in diesem Zusammenhang das an die Wirtschaftsprüfer gerichtete Merkblatt 2019/2 zur Identifikation von prüfpflichtigen nichtfinanziellen Gegenparteien sowie die FMA-Richtlinie 2019/1 zur Durchführung solcher EMIR-Prüfungen erlassen.

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