FMA-Wegleitung 2019/8

Im Zuge der nationalen Umsetzung der neuen PSD II-Anforderungen durch das Zahlungsdienstegesetz (ZDG) vom 6. Juni 2019 und der Zahlungsdiensteverordnung (ZDV) vom 17. September 2019 wurde die neue Wegleitung zur Bewilligung zum Betrieb eines Zahlungsinstituts erlassen. Diese Wegleitung enthält einen Überblick über das Bewilligungsverfahren und die -voraussetzungen bei der Gründung eines Zahlungsinstituts in Liechtenstein.

FMA-Wegleitung 2019/8

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