FMA passt Mitteilungen und Wegleitungen für Banken, E-Geld-Institute und Zahlungsinstitute an das neue ZDG an

Seit 1. Oktober 2019 ist das neue Zahlungsdienstegesetz (ZDG) in Kraft, mit dem die Richtlinie (EU) 2015/2366 über Zahlungsdienste im Binnenmarkt (PSD II) umgesetzt wurde. Die FMA aktualisiert die bestehenden Wegleitungen, Mitteilungen und Richtlinien für Banken, E-Geld-Institute und Zahlungsinstitute.

In einem ersten Schritt wurden die Mitteilung 2015/4, die Mitteilung 2016/3 und die Mitteilung 2016/4 über die Anwendung der von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) herausgegebenen Leitlinien und Empfehlungen, für welche die FMA eine „Comply“-Meldung abgegeben hat und die anwendbar sind, durch die Aufnahme mehrerer relevanter Leitlinien ergänzt. Die Mitteilung 2013/07 zur Gewähr für die einwandfreie Geschäftstätigkeit wurde an die neuen gesetzlichen Vorgaben angepasst.

Die FMA wird die noch ausstehenden Aktualisierungen zeitnah auf ihrer Webseite veröffentlichen.

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