Überarbeitete Mitteilungen 2017/4 und 2017/6 online
Die FMA hat die Mitteilungen 2017/4 und 2017/6 zu ICAAP und ILAAP überarbeitet. Insbesondere wurde folgende Änderungen vorgenommen:
- Festlegung der Fristen der Übermittlung der Fragebögen zu ICAAP und ILAAP auf 31. Mai des jeweiligen Folgejahres (ungeachtet der Kategorisierung des Instituts).
- Ergänzung der Erwartungshaltungen hinsichtlich Datenqualität und Dateninfrastruktur
- Ergänzung der Erwartungshaltungen hinsichtlich Berücksichtigung von Geschäftsmodellabhängigkeiten (zB Korrespondenzbanken) und operationellen Risiken (Risiken aus der Inanspruchnahme von Geldwäscherei)
- Ergänzung der EBA-Vorgaben zum bankinternen Stress-Testing
- Entfall der Vorgaben zum Konfidenzniveau
- Entfall der Vorgaben zum Leitfaden
FMA-Mitteilung 2017/6: ILAAP (Internal Liquiditiy Adequacy Assessment Process)