Bekanntmachung: Bewilligungsverzicht

Die Bendura Fund Management Alpha AG, Schaaner Strasse 27, Gamprin-Bendern, hat per 11. Dezember 2019 schriftlich auf die am 13. März 2018 durch die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein erteilte Bewilligung nach IUG verzichtet.

Aufgrund des schriftlichen Verzichts ist die Bewilligung nach IUG als Verwaltungsgesellschaft nach Art. 37 Abs. 1 Bst. a IUG i.V.m. Art. 28 Abs. 3 der Investmentunternehmensverordnung (IUV) per 11. Dezember 2019 erloschen.

Die Bendura Fund Management Alpha AG, Gamprin-Bendern, ist damit nicht mehr berechtigt, Tätigkeiten nach Art. 33 Abs. 2 IUG auszuüben oder zu vermitteln.

Die durch die FMA erteilte Bewilligung nach UCITSG (20. März 2013) und AIFMG (29. August 2014) bestehen nach wie vor und bleiben vom Verzicht auf die IUG Bewilligung unberührt.

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