Bekanntmachung: Erlöschen einer Bewilligung

Die Ahead Wealth Solutions AG, Austrasse 15, Vaduz, hat per 5. Dezember 2019 schriftlich auf die am 18. August 2017 erteilte Bewilligung nach IUG durch die Finanzmarktaufsicht (FMA) verzichtet.

Aufgrund des schriftlichen Verzichts ist die Bewilligung nach IUG als Verwaltungsgesellschaft nach Art. 37 Abs. 1 Bst. a IUG i.V.m. Art. 28 Abs. 3 der Investmentunternehmensverordnung (IUV) per 5. Dezember 2019 erloschen.

Die Ahead Wealth Solutions AG ist demnach nicht mehr berechtigt, Tätigkeiten nach Art. 33 Abs. 2 IUG auszuüben oder zu vermitteln.

Die durch die FMA erteilte Bewilligungen nach UCITSG (1. Dezember 2011) und AIFMG (14. Oktober 2013) bestehen nach wie vor und bleiben vom Verzicht auf die IUG Bewilligung unberührt.

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