​Überarbeitete Kapitalpuffer- bestimmungen

Der Ausschuss für Finanzmarktstabilität (AFMS) hat in seiner Sitzung am 28. Oktober 2019 eine Empfehlung für die Anpassung des Systemrisikopuffers sowie des Andere systemrelevante Institute (A-SRI) Puffers ausgesprochen. Sowohl die FMA als auch die Regierung haben die Empfehlungen des AFMS bereits umgesetzt und die Puffer entsprechend der Empfehlung angepasst. Die neuen Kapitalbestimmungen treten mit 1. Januar 2020 in Kraft. Nähere Details zu den neuen Bestimmungen sowie den betroffenen Instituten sind unter Finanzstabilität und Makroprudenzielle Aufsicht zu finden.

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