Bekanntmachung: Erlöschen einer Bewilligung

Die Reuss Private Europe AG, Austrasse 61, Vaduz, hat per 31. Dezember 2020 schriftlich auf die am 29. Oktober 2008 durch die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein erteilte Bewilligung als Vermögensverwaltungsgesellschaft verzichtet.

Aufgrund des schriftlichen Verzichts ist die Bewilligung als Vermögensverwaltungsgesellschaft nach Art. 30 Abs. 1 Bst. b VVG per 31. Dezember 2020 erloschen.

Die Reuss Private Europe AG, Vaduz, ist damit nicht mehr berechtigt, Dienstleistungen nach Art. 3 VVG zu erbringen oder zu vermitteln.

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