Bekanntmachung: Erlöschen einer Bewilligung

Die Hollenstein Vermögensmanufaktur AG, Gagoz 73, Balzers, hat per 28. Februar 2021 schriftlich auf die am 5. Dezember 2006 durch die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein erteilte Bewilligung als Vermögensverwaltungsgesellschaft verzichtet.

Aufgrund des schriftlichen Verzichts ist die Bewilligung als Vermögensverwaltungsgesellschaft nach Art. 30 Abs. 1 Bst. b VVG per 28. Februar 2021 erloschen.

Die Hollenstein Vermögensmanufaktur AG, Balzers, ist damit nicht mehr berechtigt, Dienstleistungen nach Art. 3 VVG zu erbringen oder zu vermitteln.

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