FMA Wegleitung 2021/15 veröffentlicht

Die FMA hat im Rahmen der Anwendung der EU-Prospektverordnung 2017/1129 vom 14. Juni 2017 über den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt zu veröffentlichen ist, sowie den dazugehörigen Delegierten Verordnungen die FMA-Wegleitung 2019/10 zu den Details des Billigungsverfahren veröffentlicht. Die direkt anwendbaren Verordnungen normieren nun neu, dass die für eine Billigung und Notifikation notwendigen Metadaten elektronisch übermittelt werden müssen. Die FMA wird hierfür zum 1. April 2021 eine Direktformularlösung einsetzen. Detaillierte Informationen zur elektronischen Einreichung von Metadaten eines Wertpapierprospekts sind in der FMA-Wegleitung 2021/15 geregelt, welche die FMA-Wegleitung 2019/10 ergänzt.

FMA-Wegleitung 2021/15 - Verwendung des Direktformulars zur Einreichung von Metadaten eines Wertpapierprospekts

 

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