Berechnungsmethodik des Benchmarkzinses gemäss HIKG festgelegt
Gemäss Hypothekar- und Immobilienkreditgesetzes (HIKG) hat die FMA einen Benchmarkzinssatz in einer Richtlinie festzulegen. Zu diesem Zweck hat die FMA die Richtlinie 2021/2 publiziert. Die Richtlinie tritt am 1. April 2021 in Kraft.