Berechnungsmethodik des Benchmarkzinses gemäss HIKG festgelegt

Gemäss Hypothekar- und Immobilienkreditgesetzes (HIKG) hat die FMA einen Benchmarkzinssatz in einer Richtlinie festzulegen. Zu diesem Zweck hat die FMA die Richtlinie 2021/2 publiziert. Die Richtlinie tritt am 1. April 2021 in Kraft.

FMA-Richtlinie 2021/2 – Festsetzung des Benchmarkzinssatzes gemäss Art. 21 Abs. 3 iVm Anhang 2 Teil B Abschnitt 4 Abs. 2 Bst. c HIKG

 

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