SPG-Änderungen in Kraft

Mit der Richtlinie (EU) 2015/849 (sogenannte 4. Geldwäscherei-Richtlinie) wurde das wichtigste Instrument zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems der Europäischen Union zum Zwecke der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung geschaffen. Die Richtlinie wurde in Liechtenstein bereits umgesetzt. 

Die Richtlinie (EU) 2018/843 (sogenannte 5. Geldwäscherei-Richtlinie) aktualisiert die 4. Geldwäscherei-Richtlinie mit dem Ziel, die Finanzierung krimineller Aktivitäten durch das Finanzsystem zu verhindern und die Transparenzvorschriften zur Verhinderung von Geldwäscherei zu verschärfen. Die Geldwäschereibekämpfung wird damit erneut gestärkt.

Die nationale Umsetzung in Liechtenstein im Rahmen des Sorgfaltspflichtgesetzes (SPG) tritt am 1. April 2021 in Kraft.

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