Bekanntmachung: Erlöschen einer Bewilligung

Die ARISTO Investment Management AG, Städtle 27, 9490 Vaduz hat per 20. Mai 2021 schriftlich auf die am 6. März 2007 durch die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein erteilte Bewilligung als Vermögensverwaltungsgesellschaft verzichtet.

Aufgrund des schriftlichen Verzichts ist die Bewilligung als Vermögensverwaltungsgesellschaft nach Art. 30 Abs. 1 Bst. b VVG per 20. Mai 2021 erloschen.

Die ARISTO Investment Management AG, Vaduz, ist damit nicht mehr berechtigt, Dienstleistungen nach Art. 3 VVG zu erbringen oder zu vermitteln.

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