Bekanntmachung: Erlöschen einer Bewilligung

Die Swiss Capital Wealth Management (Liechtenstein) AG, Kirchstrasse 3, 9490 Vaduz hat per 30. September 2021 schriftlich auf die am 28. Dezember 2016 durch die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein erteilte Bewilligung als Vermögensverwaltungsgesellschaft verzichtet.

Aufgrund des schriftlichen Verzichts ist die Bewilligung als Vermögensverwaltungsgesellschaft nach Art. 30 Abs. 1 Bst. b VVG per 30. September 2021 erloschen.

Die Swiss Capital Wealth Management (Liechtenstein) AG, Vaduz, ist damit nicht mehr berechtigt, Dienstleistungen nach Art. 3 VVG zu erbringen oder zu vermitteln.

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