Empfehlungen für die Anpassung der makroprudenziellen Kapitalpuffer publiziert

Der Ausschuss für Finanzmarktstabilität (AFMS) hat zwei Empfehlungen zur Anpassung der makroprudenziellen Kapitalpuffer im Bankensektor publiziert, die mit der Umsetzung der neuen EU-Eigenkapitalrichtlinie (Capital Requirements Directive, CRD V) voraussichtlich im Frühjahr 2022 in Kraft treten werden. Durch die neuen regulatorischen Vorgaben wurden die makroprudenziellen Kapitalpuffer neu evaluiert und kalibriert. Während die Quote für den Antizyklischen Kapitalpuffer (AZKP) weiterhin quartalsweise beurteilt und festgelegt wird, wurden der Kapitalpuffer für andere (nationale) systemrelevante Institute (A-SRI-Puffer) sowie der Systemrisikopuffer (SyRP) einer Revision unterzogen. Die entsprechenden Empfehlungen (AFMS/2021/2 und AFMS/2021/3) sind nun auf der Website der FMA verfügbar.

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