FMA-Wegleitung 2021/20 veröffentlicht

Die AFMS-Empfehlung (AFMS/2020/4) schlägt der FMA vor, relevante Daten zur Immobilienfinanzierung basierend auf der ESRB-Empfehlung ESRB/2016/14 (in der geltenden Fassung) regelmässig zu erheben. Diese Wegleitung spezifiziert die Umsetzung der ESRB-Empfehlung. Ziel dieser Wegleitung ist es, für die betroffenen Banken eine Anleitung für jene Datenattribute zur Verfügung zu stellen, welche – aufgrund von Spezifika der liechtensteinischen Hypotheken – abweichend von der ESRB-Empfehlung zu melden sind oder für die eine zusätzliche Erklärung nützlich erscheint.

FMA-Wegleitung 2021/20 – Umsetzung der ESRB-Empfehlung ESRB/2016/14 zur Schliessung von Lücken bei Immobiliendaten

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