FMA-Mitteilung 2017/3 abgeändert

Die FMA hat die Mitteilung 2017/3 zum elektronischen Meldewesen nach Sorgfaltspflichtrecht erweitert. Die Änderungen sind wirksam für die nächste Melderunde. Insbesondere handelt es sich um die Aufnahme von branchenspezifischen Meldedaten für Fonds und Vermögensverwaltungsgesellschaften, die Erweiterung der Meldepflichtigen um neue Sorgfaltspflichtkategorien und allgemeine Informationen zu Vertriebskanalrisiken.

FMA-Mitteilung 2017/3 zum elektronischen Meldewesen nach Sorgfaltspflichtrecht

 

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