Bekanntmachung: Erlöschen einer Bewilligung

Die ONE Asset Management AG, Austrasse 14, 9495 Triesen, hat per 27. August 2024 schriftlich auf die am 27. September 2016 durch die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein erteilte Bewilligung als Vermögensverwaltungsgesellschaft verzichtet.

Aufgrund des schriftlichen Verzichts ist die Bewilligung als Vermögensverwaltungsgesellschaft nach Art. 30 Abs. 1 Bst. b VVG per 27. August 2024 erloschen.

Die ONE Asset Management AG ist damit nicht mehr berechtigt, Dienstleistungen nach Art. 3 VVG zu erbringen oder zu vermitteln.

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