Erlöschen einer Bewilligung nach Art. 5 Abs. 1 TrHG
Die durch die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein erteilte Treuhänderbewilligung nach Art. 5 Abs. 1 Treuhändergesetz (TrHG) von Herrn Anton Daniel Wyss, Austrasse 14, 9495 Triesen, ist per 28. August 2024 erloschen.
Herr Anton Daniel Wyss ist damit nicht mehr berechtigt, Dienstleistungen nach Art. 2 TrHG zu erbringen.