Erlöschen einer Bewilligung nach Art. 5 Abs. 1 TrHG

Die durch die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein erteilte Treuhänderbewilligung nach Art. 5 Abs. 1 Treuhändergesetz (TrHG) von Herrn Anton Daniel Wyss, Austrasse 14, 9495 Triesen, ist per 28. August 2024 erloschen.

Herr Anton Daniel Wyss ist damit nicht mehr berechtigt, Dienstleistungen nach Art. 2 TrHG zu erbringen.

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