Konsultation vor und FMA-Teilnahme an Schlussbesprechung

In bestimmten Fällen ist die FMA zwingend vor Abhaltung der Schlussbesprechung zu konsultieren und hinsichtlich einer allfälligen Teilnahme anzufragen. Hierzu ist ein separates Anfrageformular auszufüllen. Die Angaben auf dem Formular dienen der FMA als Grundlage für die Beurteilung, ob vor der Schlussbesprechung beim Sorgfaltspflichtigen ein Informationsgespräch zwischen beauftragtem Wirtschaftsprüfer und FMA erfolgen soll. Basierend auf dem Informationsgespräch wird seitens der FMA anschliessend über die Teilnahme am Schlussgespräch entschieden.