SPG-Kontrollberichte

Nach Art. 27 Abs. 1 Bst. b SPG haben die Sorgfaltspflichtprüfer der FMA über ihre Kontrolltätigkeit Bericht zu erstatten. Der Mindestinhalt des Berichtes wird den Sorgfaltspflichtprüfern von der FMA auf der Grundlage von Art. 27 Abs. 2 SPG i.V.m. Art. 40 SPV vorgegeben.

Die ab dem Jahr 2019 (Prüfperiode bis zum 31. Dezember 2018) der FMA einzureichenden SPG-Kontrollberichte werden den Sorgfaltspflichtprüfern mittels der e-Service Plattform zugestellt.

Sollten Sie als Sorgfaltspflichtprüfer über keinen Zugang zur e-Service Plattform verfügen, können Sie sich mittels dem folgenden Link über den Zugang und die Registrierung informieren.