EU-Bankenpaket

Mitte 2019 wurde das Bankenpaket im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Dieses Paket umfasst Änderungen an den zentralen EU-Bankvorschriften (CRD IV und CRR) sowie am EU-Abwicklungsregime (BRRD). Im Bereich des Aufsichtsrechts werden zentrale Vorgaben des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht sowie des Finanzstabilitätsrates (FSB) für den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) umgesetzt. Dazu gehören u.a. risikosensiblere Kapitalanforderungen, eine verbindliche Verschuldungsquote zur Vermeidung einer übermässigen Verschuldung der Institute sowie eine verbindliche strukturelle Liquiditätsquote zur Überwindung der übermässigen Abhängigkeit von kurzfristigen Refinanzierungen am Interbankenmarkt sowie zur Senkung langfristiger Finanzierungsrisiken. Des Weiteren sollen die Kapazitäten der Banken zur Kreditvergabe an KMU verbessert und der teils als unverhältnismässig erscheinende Verwaltungsaufwand für weniger komplexe, kleine Banken verringert werden.

Der EWR-Übernahmeprozess und die nationale Umsetzung der Abänderungen an der CRD bzw. CRR konnten Mitte des Jahres 2022 abgeschlossen werden.

Mit dem Abschluss des EWR-Übernahmeprozesses für die BRRD II-Richtlinie sowie deren nationale Umsetzung wird Mitte des Jahres 2023 gerechnet.

Die BRRD II-Richtlinie enthält insbesondere umfassende Änderungen zu den „Minimum Requirements on Own Funds and Eligible Liabilities“ (MREL).