Überarbeitete FMA-Wegleitungen 2017/22 und 2017/23 online

Die FMA hat die Wegleitung 2017/22 und die Wegleitung 2017/23 überarbeitet. Mit diesen Wegleitungen erläutert die FMA ausgewählte Bestimmungen zu den Offenlegungsanforderungen und zur Vergütung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen (CRR).

Insbesondere werden in der Wegleitung über die Vergütung Ausführungen zur Vergütungspolitik für identifizierte Mitarbeiterkategorien, zu organisatorischen Aspekten sowie zur festen und variablen Vergütung gemacht.

In der Wegleitung betreffend Offenlegung erläutert die FMA allgemeinen Grundsätze der Offenlegung wie den Anwendungsbereich, die Ausnahmen, die Häufigkeit und das Medium der Offenlegung.

Beide Wegleitungen enthalten spezifische Antrags- und Meldeformulare für Banken und Wertpapierfirmen für die Beantragung von Ausnahmen sowie die Erfüllung Meldepflichten.

zurück zur Übersicht
Seite drucken