FMA - Finanzmarktaufsicht Liechtenstein
Coronavirus-Epidemie: Die FMA stellt Informationen für Finanzdienstleister und Konsumenten in Zusammenhang mit der Coronavirus-Epidemie zur Verfügung. Für Finanzdienstleister: Liechtenstein ist ein attraktiver Finanzplatz mit direkten Zugängen zum europäischen Binnenmarkt und zur Schweiz. Die FMA Liechtenstein ist die zuständige Behörde für die Erteilung von Bewilligungen und Zulassungen für Finanzdienstleister. Spezialisten der FMA stehen Ihnen gerne und rasch zur Verfügung. info@fma-li.li; weitere Informationen. Karriere bei der FMA: Besuchen Sie unseren Reiseblog
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MAR in Liechtenstein in Kraft
Mit Inkrafttreten der Marktmissbrauchsverordnung müssen der FMA verdächtige Transaktionen gemeldet werden. Die FMA stellt dazu Formulare zur Verfügung.
Warnung vor Klonfirma
Die FMA rät dringend davon ab, Investitionen über die Website www[dot]i-c-m[dot]li[dot]dcapex[dot]com zu tätigen respektive auf Angebote dieser Gesellschaft zu reagieren oder Gelder zu überweisen.
Information für Kunden von VT-Dienstleistern
Die Registrierung von VT-Dienstleistern dient dem Kundenschutz. Das Schutzniveau weist gegenüber Finanzintermediären mit einer Bewilligung nach einem Spezialgesetz Unterschiede auf.
TVTG: Notwendige Registrierung
Per 1. Januar 2021 sind ausschliesslich die im Register der FMA eingetragenen VT-Dienstleister dazu berechtigt, die jeweils genannten Dienstleistungen zu erbringen.
Veröffentlichung von Sanktionen
Die FMA veröffentlicht Sanktionen in neuer Rubrik. Sie enthält die rechtskräftigen Sanktionen aus dem Jahr 2020.
Bekanntmachung: Erlöschen einer Bewilligung
Die Reuss Private Europe AG, Vaduz, hat auf die Bewilligung als Vermögensverwaltungsgesellschaft verzichtet.