FMA - Finanzmarktaufsicht Liechtenstein
Für Finanzdienstleister: Liechtenstein ist ein attraktiver Finanzplatz mit direkten Zugängen zum europäischen Binnenmarkt und zur Schweiz. Die FMA Liechtenstein ist die zuständige Behörde für die Erteilung von Bewilligungen und Zulassungen für Finanzdienstleister. Spezialisten der FMA stehen Ihnen gerne und rasch zur Verfügung. info@fma-li.li; weitere Informationen. Karriere bei der FMA: Besuchen Sie unseren Reiseblog
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Warnung: metabank[dot]li
Die FMA weist darauf hin, dass die Metabank Ltd. als Betreiberin der Webseite www[dot]metabank[dot]li über keine aufsichtsrechtliche Bewilligung der FMA verfügt und nicht berechtigt ist, bewilligungspflichtige Finanzdienstleistungen in Liechtenstein zu erbringen.
Bekanntmachung: Erlöschen einer Registrierung
Die Nomisma (Liechtenstein) AG hat auf die Registrierung als VT-Preisdienstleister verzichtet.
FMA-Wegleitung 2022/02 veröffentlicht
Die FMA hat die Wegleitung 2022/02 - Ausführende Bestimmungen zu EMIR veröffentlicht.
Warnung vor missbräuchlicher Verwendung des FMA-Logos
Die FMA weist darauf hin, dass Briefe mit dem einkopierten Logo der FMA versendet werden.
Guidelines-Register ersetzt Verweismitteilungen
Die FMA hat heute das Guideslines-Register veröffentlicht. Das Register enthält die Guidelines der ESAs, für die die FMA ‘comply’ oder ‘intend to comply’ erklärt hat. Es ersetzt die bisherigen Verweismitteilungen.
FMA-Mitteilung 2013/07 überarbeitet
Die FMA hat die FMA-Mitteilung 2013/07 betreffend die Gewähr für einwandfreie Geschäftstätigkeit im Zuge der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/878 (CRD V) überarbeitet.