Kundenschutz

Der Schutz der Kunden ist neben der Gewährleistung der Stabilität des Finanzmarktes Liechtenstein, der Vermeidung von Missbräuchen sowie der Umsetzung und Einhaltung anerkannter internationaler Standards zentrale Aufgabe der FMA Liechtenstein. Damit leistet die FMA einen wichtigen Beitrag für die Sicherung des Vertrauens der Anleger, Versicherten und Gläubiger in den liechtensteinischen Finanzsektor.

Als integrierte Finanzmarktaufsichtsbehörde beaufsichtigt die FMA Banken, Versicherungen, Vermögensverwaltungsgellschaften, Fondsverwaltungsgesellschaften und weitere Finanzmarktteilnehmer. Darüber hinaus ist die FMA mit der anlassbezogenen Aufsicht über VT-Dienstleister und der Billigung von Wertpapierprospekten beauftragt. Die Erfordernisse an den Kundenschutz sind je nach Sektor unterschiedlich. Ziel des Kundenschutzes ist sicherzustellen, dass die beaufsichtigten Finanzintermediäre und VT-Dienstleister ihren Verpflichtungen gegenüber Anlegern, Kunden und Gläubigern nachkommen können.

Die FMA nimmt den Schutz der Kunden durch ihre Aufsichtstätigkeit wahr, indem sie beispielsweise bei Banken die gesetzlichen Anforderungen an die Liquidität und Eigenmittel und die Angemessenheit der Risikoverteilung prüft oder die dauernde Einhaltung der Bewilligungsvoraussetzungen überwacht.

Im Rahmen der Missbrauchsbekämpfung wacht die FMA darüber, dass bewilligungs- oder registrierungspflichtige Tätigkeiten nicht ohne Bewilligung oder Registrierung ausgeübt werden und die Prospektpflicht bei öffentlichen Angeboten von Wertpapieren eingehalten wird. Verstösse dagegen bringt die FMA bei der Staatsanwaltschaft zur Anzeige. Die bewilligten Finanzintermediäre und registrierten VT-Dienstleister sind im Register der Bewilligungsträger für die Öffentlichkeit einsehbar. Mit der Veröffentlichung von Warnungen steht der FMA ein weiteres Instrument für die Gewährleistung des Kundenschutzes zur Verfügung.