EU-Prospektverordnung: ESMA-Klarstellung zu ESG-Angaben in Wertpapierprospekten

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat am 11. Juli 2023 eine Erklärung zu geforderten nachhaltigkeitsbezogenen Informationen in Wertpapierprospekten nach der Verordnung (EU) 2017/1129 (Prospektverordnung) veröffentlicht. Mit dieser Erklärung legt ESMA dar, welche Informationen zum Thema ESG (Umwelt, Soziales und gute Unternehmensführung) Emittenten in ihre Wertpapierprospekte aufnehmen müssen.

Es gab bislang für die Emittenten keine verbindlichen spezifischen ESG-Offenlegungsanforderungen für Wertpapierprospekte. Mit der Erklärung der ESMA wird - bestehend auf der gegenständlichen Rechtslage - den Emittenten ein Wegweiser zur Verfügung gestellt, welche Informationen sie bei Nichtdividendenwerten (insbesondere Green Bonds) und Aktien, in einen Wertpapierprospekt aufzunehmen haben.

Die FMA Liechtenstein begrüsst diese Erklärung und wird diese entsprechend berücksichtigen. Die FMA Liechtenstein erwartet daher, dass Emittenten diese ebenfalls beachten, wenn sie Wertpapierprospekte erstellen und zur Billigung bei der FMA Liechtenstein einreichen.

Die ESMA Erklärung kann hier abgerufen werden.

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