Anpassung der Länderliste A der FMA-Richtlinie 2013/1

Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2070 der Kommission vom 18. August 2023 wurde die Delegierte Verordnung (EU) 2016/1675 geändert.

Neu wurden Kamerun und Vietnam in die Tabelle I des Anhangs der Verordnung (EU) 2016/1675 aufgenommen. Vorbehaltlich der Übernahme dieser Abänderungsverordnung in das EWR-Abkommen wird diese Verordnung in Liechtenstein am 18. Oktober 2023 direkt anwendbar sein. 

Diese vorgenannte Änderung wurde in der «Liste A» (Liste der Länder mit erhöhten geografischen Risiken) nachvollzogen und die entsprechenden Anpassungen in der jeweiligen Spalte vorgenommen.

Liste A - Erhöhte geografische Risiken gemäss Anhang 2 Abschnitt A Bst. c SPG und Art. 11a SPG

 

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