Comply-Meldungen

Die FMA hat sowohl für die „Leitlinien zur Änderung der Leitlinien EBA/GL/2021/02 nach Artikel 17 und Artikel 18 Absatz 4 der Richtlinie (EU) 2015/849 über Sorgfaltspflichten und die Faktoren, die Kredit- und Finanzinstitute bei der Bewertung des mit einzelnen Geschäftsbeziehungen und gelegentlichen Transaktionen verknüpften Risikos für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung berücksichtigen sollten („Die Leitlinien zu den Risikofaktoren für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung“)“ (EBA/GL/2023/03) als auch für die „Leitlinien zu Strategien und Kontrollen für die wirksame Steuerung von Risiken für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (GW/TF) bei der Bereitstellung eines Zugangs zu Finanzdienstleistungen“ (EBA/GL/2023/04) eine „Comply-Meldung“ abgegeben.

Die Leitlinien sind ab dem 3. November 2023 anwendbar.

Sämtliche Regulierungen der Europäischen Aufsichtsbehörden, für die die FMA "comply" oder "intend to comply" erklärt hat, finden sich im Guidelines-Register.

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