FMA-RL 2024/1 (RPR) veröffentlicht

Die FMA hat die Richtlinie betreffend die spezialgesetzliche Prüfung und Berichterstattung durch Revisionsstellen (FMA-Richtlinie 2024/1) veröffentlicht. Diese Richtlinie ist erstmals für die Prüfung und Berichterstattung über Finanzintermediäre anzuwenden, deren Geschäftsjahr am oder nach dem 1. Januar 2024 endet.

FMA-Richtlinie 2024/1: Revisionsprüfungsrichtlinie (RPR)

 

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