Abänderung des TVTG und der TVTV zum 1. Februar

Das Gesetz über Token und VT-Dienstleister (TVTG) und die entsprechende Verordnung (TVTV) haben am 1. Februar 2024 diverse Anpassungen erfahren. Insbesondere wurden folgende Änderungen vorgenommen:

  • Die Registrierungspflicht für Token-Emittenten, die Token im eigenen Namen öffentlich anbieten (sog. Eigenemittenten), wird aufgehoben. Gleichzeitig werden die Art. 3 Abs. 1 Bst. s und Art. 3 Abs. 3 Bst. h SPG aufgehoben, womit die Anwendung der Sorgfaltspflichten auf solche Eigenemittenten neu entfällt. Dennoch haben Eigenemittenten Art. 38a TVTG zu beachten und daher der FMA Token-Emissionen vorab anzuzeigen und, sofern rechtlich verlangt, Basisinformationen zu veröffentlichen.
  • Für bestimmte, bereits von der FMA bewilligte Finanzintermediäre, wird mit Art. 19a ff. TVTG ein vereinfachtes Registrierungsverfahren eingeführt.
  • Die bislang bestehenden Rollen des VT-Schlüssel-Verwahrers, VT-Token-Verwahrers und VT-Protektors werden zur Rolle des VT-Verwahrers zusammengefasst. Von der Definition des VT-Verwahrers wird  neu auch die sog. «irreguläre Verwahrung» umfasst sein.
  • Es werden diverse neue Dienstleisterrollen eingeführt, dies hauptsächlich in Vorbereitung der Implementierung der MiCAR. Gleichzeitig wird neu zwischen Token und Kryptowerten unterschieden, wobei als Kryptowerte fungible Token gelten. Manche Dienstleisterrollen sind damit nur noch in Bezug auf Kryptowerte und nicht jegliche Token dem TVTG unterstellt. Auch erfahren die besonderen internen Kontrollmechanismen nach Art. 17 TVTG Anpassungen.

Die Wegleitungen der FMA und Informationen auf der Website werden diesbezüglich angepasst.

(Bereits registrierte) Dienstleister werden angehalten, ihr Geschäftsmodell im Hinblick auf diese Änderungen zu überprüfen und dabei die zeitlich abgestuften Übergangsbestimmungen des TVTG, insbesondere auch die darin festgelegten Meldepflichten zu berücksichtigen. Es wird auf die Möglichkeit des Einreichens einer Unterstellungsanfrage nach Art. 43 Abs. 2 Bst. b TVTG hingewiesen.

zurück zur Übersicht