Anpassung der Länderliste A der FMA-Richtlinie 2013/1

Mit der delegierten Verordnung (EU) 2024/167 der Kommission vom 12. Dezember 2023 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:L_202400163 wurde die Delegierte Verordnung (EU) 2016/1675 geändert.

Neu wurden die Kaimaninseln und Jordanien aus der Tabelle 1 des Anhanges der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1675 gestrichen. Diese Abänderungsverordnung wurde am 2. Februar 2024 in das EWR-Abkommen übernommen und wird in Liechtenstein gleichzeitig mit den EU-Mitgliedstaaten am 7. Februar 2024 in Kraft treten.

Diese vorgenannte Änderung wurde in der «Liste A» (Liste der Länder mit erhöhten geografischen Risiken) nachvollzogen und die entsprechenden Anpassungen in der jeweiligen Spalte vorgenommen.

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