FMA-Richtlinie 2012/02

Die FMA-Richtlinie 2012/02 betreffend Risikomess- und Meldeverfahren für den Derivateeinsatz bei Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) tritt rückwirkend per 1. Januar 2012 in Kraft. Die erste schriftliche Meldung an die FMA erfolgt per 31. Dezember 2011 und ist bis spätestens 28. Februar 2012 der FMA einzureichen FMA-Richtlinie 2012/02 betreffend Risikomess- und Meldeverfahren für den Derivateeinsatz bei Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) Formular zur Meldung des Derivateeinsatzes
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