Änderungen in der Geldwäschereigesetzgebung

Am 1. Februar 2013 sind die Änderungen in der Geldwäschereigesetzgebung in Kraft getreten. Der Landtag hatte im Dezember 2012 über die Abänderung des Sorgfaltspflichtgesetzes und der Strafprozessordnung entschieden. Die Regierung beschloss Mitte Januar die Abänderung der Sorgfaltspflichtverordnung. Anlass für die Revisionen waren die anlässlich der letzten Länderprüfung durch den Internationalen Währungsfonds (IWF) empfohlenen Änderungen zur Stärkung des Abwehrsystems Liechtensteins gegen Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung. Mit der Totalrevision des Sorgfaltspflichtrechts 2009 wurde bereits ein grosser Teil der Empfehlungen umgesetzt. Die wenigen verbleibenden Empfehlungen sind nun durch die am 1. Februar 2013 in Kraft tretenden Änderungen umgesetzt worden. Die Revisionen bilden die Grundlage dafür, dass Liechtenstein bei der nächsten, im Juni 2013 stattfindenden Länderevaluation durch den IWF den Nachweis einer sachgerechten Umsetzung des internationalen Standards erbringen kann. Die Änderungen sehen insbesondere intensivierte Überwachungspflichten für Situationen mit erhöhten Risiken, eine Vervollständigung der Sanktionstatbestände und eine neue Regelung zum Outsourcing vor. Aufhebung der FMA-Richtlinie 2005/1 zur Überwachung der Geschäftsbeziehung: Aufgrund des Inkrafttretens der Änderungen der Sorgfaltspflichtverordnung sind ab 1. Februar 2013 die Anhaltspunkte für Geldwäscherei, Vortaten zur Geldwäscherei, organisierte Kriminalität und Terrorismusfinanzierung neu vom Anhang zur Sorgfaltspflichtverordnung erfasst. Diese Kriterien waren bislang in der FMA-Richtlinie 2005/1 zur Überwachung der Geschäftsbeziehung festgehalten. Diese Richtlinie wird per 1. Februar 2013 obsolet und tritt ausser Kraft. Die im Anhang zur Sorgfaltspflichtverordnung aufgeführten Kriterien wurden überarbeitet und um weitere, teils themenspezifische Kriterien wie beispielsweise aus dem Versicherungssektor, ergänzt. In nächster Zukunft wird die FMA zudem eine neue, gemeinsam mit den betroffenen Verbänden erarbeitete FMA-Richtlinie zum risikobasierten Ansatz publizieren. Abänderung des Sorgfaltspflichtgesetzes Abänderung der Sorgfaltspflichtverordnung
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